Studieren ohne Abitur
Auch ohne die Allgemeine Hochschulschreife besteht die Möglichkeit, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Im Folgenden informieren wir Sie über Möglichkeiten, die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen.
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Die Eignungsprüfung für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter findet einmal jährlich statt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Prüfungsteil (§ 58 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz [LHG]). Die Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte finden Sie hier.
Die Prüfungen werden im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt. Das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg.
Während des Studiums ist es nicht möglich, den Studiengang zu wechseln, da durch die Eignungsprüfung lediglich eine studiengangbezogene Studienberechtigung erworben wird.
- Frühjahr 2024 (für die Zulassung ab dem Wintersemester 2024/25): Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
- Frühjahr 2025 (für die Zulassung ab dem Wintersemester 2025/26): Pädagogische Hochschule Weingarten
- Frühjahr 2026 (für die Zulassung ab dem Wintersemester 2026/27): Pädagogische Hochschule Freiburg
- Frühjahr 2027 (für die Zulassung ab dem Wintersemester 2027/28): Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Frühjahr 2028 (für die Zulassung ab dem Wintersemester 2028/29): Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, benötigen Sie:
- eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
- eine an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich sowie
- ein Beratungsgespräch an einer Hochschule
Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist bei der jeweils zuständigen Pädagogischen Hochschule zu beantragen. An der PH Schwäbisch Gmünd ist das Prüfungsamt für die Eignungsprüfung zuständig. Hier geht es zu den Informationen und zur Anmeldung.
Das Beratungsgespräch ist gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG verpflichtend und kann an jeder Pädagogischen Hochschule des Landes Baden-Württemberg durchgeführt werden.
An der PH Schwäbisch Gmünd führt die Studienberatung das Beratungsgespräch durch und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung und -tätigkeit bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Grundschule
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Sekundarstufe I
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Sonderpädagogik
- Bachelorstudiengang im Bereich Frühe Bildung, Kindheitspädagogik
- Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheitsförderung, Gesundheitspädagogik
Eine studiengangbezogene Auflistung entsprechender Berufsausbildungen finden Sie hier. Die fachliche Entsprechung für weitere Studiengänge wird im Einzelfall geprüft.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg.
Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung
Eine Aufstiegsfortbildung und der Nachweis eines Beratungsgesprächs berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen baden-württembergischen Hochschulen (§ 58 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz [LHG]).
Die Aufstiegsfortbildung bzw. die Meisterprüfung soll auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen. Deren Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Daneben ist ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach
§ 2 Absatz 2 LHG zu erbringen.
- Meisterprüfungen in einem Handwerk nach der Handwerksordnung
- Industriemeister
- Meister in den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Fachwirt (IHK)
- vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
- Fortbildungen auf Grund der Weiterbildungsverordnungen nach § 19 Landespflegegesetz
- Abschlüsse einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz (z. B. Erzieherinnen und Erzieher)
Auf dem Zeugnis muss der Hinweis "Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt." vermerkt sein. - bestimmte Abschlüsse an der VWA (z. B. Verwaltungsbetriebswirt, Verwaltungsdiplomwirt, Betriebswirt und Betriebswirt in einem Schwerpunktfach), sofern vor der Ausbildung eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde
Es wird ggf. individuell geprüft, ob es sich um eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt.
Das Beratungsgespräch ist gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG verpflichtend und kann an jeder Pädagogischen Hochschule des Landes Baden-Württemberg durchgeführt werden.
An der PH Schwäbisch Gmünd führt die Studienberatung das Beratungsgespräch durch und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.
Deltaprüfung
Bewerberinnen und Bewerber ohne Allgemeine Hochschulreife erhalten mit dem Nachweis ihrer schulischen Qualifikation (fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) und dem Bestehen der Deltaprüfung die Berechtigung zum Studium eines Bachelorstudiengangs.
Die Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg haben die Universität Mannheim mit der Durchführung der Deltaprüfung beauftragt. Die Pädagogischen Hochschulen akzeptieren nur die Deltaprüfung, die an der Universität Mannheim absolviert wurde.
Die Anmeldung zur Deltaprüfung ist im Zeitraum 1. März bis 31. März direkt an der Universität Mannheim möglich.
Ausführliche Informationen zur Teilnahmegebühr sowie zu den Prüfungsinhalten finden Sie auf der Website der Universität Mannheim.
Nach absolvierter und bestandener Deltaprüfung können Sie sich bei uns für den Bachelorstudiengang Ihrer Wahl bewerben. Bitte denken Sie daran, Ihrem Antrag auf Zulassung eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Deltaprüfung sowie Ihrer Schullabschlusszeugnisses beizulegen.
Die Note, mit der Absolventinnen und Absolventen der Deltaprüfung am Vergabeverfahren teilnehmen, ist wie folgt gewichtet: 30 % Deltaprüfung und 70 % Note der Fachhochschulreife. Der Quotient wird von der jeweiligen Hochschule errechnet.