Bewerbung Bachelorstudiengänge
Bewerbungstermine
Studienbeginn Wintersemester Bewerbungszeitraum: 1. Juni bis 15. Juli* | Studienbeginn Sommersemester Bewerbungszeitraum: 1. Dezember bis 15. Januar* |
B.A. Lehramt Grundschule | B.A. Lehramt Grundschule |
B.A. Lehramt Sekundarstufe I | B.A. Lehramt Sekundarstufe I |
B.A. Kindheitspädagogik | |
B.Sc. Gesundheitsförderung und Prävention | |
B.Eng. Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen (Ingenieurpädagogik) Bewerbung bei der Hochschule Aalen | B.Eng. Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen (Ingenieurpädagogik) Bewerbung bei der Hochschule Aalen |
Die Termine 15. Januar und 15. Juli sind in zulassungsbeschränkten Studiengängen Ausschlussfristen, d. h. der Zulassungsantrag und die Hochschulzugangsberechtigung muss innerhalb dieser Frist bei der Hochschule eingegangen sein (maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels).
*Später eingehende Bewerbungen können noch berücksichtigt werden, falls noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Studierendensekretariat auf, sollten Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben.
Wichtige Informationen zu Registrierung und Bewerbung
Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Für alle Studiengänge bewerben Sie sich direkt über das Online-Bewerbungsportal (https://campus.ph-gmuend.de) unserer Hochschule. Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Nach entsprechender Bestätigung können Sie die Bewerbung durchführen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu sämtlichen die Registrierung und Bewerbung betreffenden Themen finden Sie hier.
Wenn Sie sich schon einmal beworben haben und sich nun erneut bewerben wollen, dann müssen Sie sich neu registrieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Bewerber-Accounts aus früheren Bewerbungszeiträumen vollständig gelöscht.
Fachsemester sind die Semester, die zur Ablegung der Hochschulprüfung in einem bestimmten Studienfach absolviert werden müssen bzw. die in einem Studienfach bereits absolvierten Semester.
Bei der Online-Bewerbung wählen Sie bitte aus, ob Sie das Studium im ersten oder in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten. Als Studienanfänger bzw. -anfängerin wählen Sie bitte das erste Fachsemester aus.
Sollten Sie bereits an anderen Hochschulen studiert und somit anrechenbare Studienleistungen nachweisen können, wählen Sie bitte "höheres Fachsemester" aus. Über die Einstufung des höheren Fachsemester entscheidet die PH Schwäbisch Gmünd. Bitte beachten Sie hierzu das Dokument "Zulassung in höhere Fachsemester" rechts unter "Informationen für Studieninteressierte".
Wenn Sie aktuell an unserer Hochschule studieren, ist keine neue Registrierung notwendig. Sie bewerben sich ganz einfach mit Ihrem bestehenden PH-Account über unser Campus-Portal. Loggen Sie sich hierzu im Campus-Portal ein, geben oben bei „Menü durchsuchen“ den Suchbegriff „Studienbewerbung“ ein und gehen dann die folgenden Schritte durch.
Nach vollständig abgeschlossener Online-Bewerbung erhält Ihre Bewerbung im Online-Bewerbungsportal den Status "elektronisch übermittelt". Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbung im Studierendensekretariat eingegangen ist. Sie müssen bezüglich Ihrer Bewerbung keine Unterlagen in Papierform bei der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd einreichen.
Sie werden von unserem Online-Bewerbungsportal automatisch per E-Mail über Statusänderungen Ihrer Bewerbung informiert, sobald eine Bearbeitung erfolgte und neue Meldungen vorliegen.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang sind folgende Unterlagen bereitzuhalten und an entsprechender Stelle im Online-Bewerbungsportal hochzuladen:
- das Zeugnis, welches Sie zu einem Studium berechtigt
- Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren (Lehrerorientierungstest auf www.bw-cct.de, für alle anderen Bachelorstudiengänge auf www.was-studiere-ich.de oder www.check-u.de)
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf
- ggf. Aufnahmeprüfung bzw. Befreiung bei den Fächern Kunst, Musik und Sport
- ggf. Nachweis einer studienfachlichen Beratung
- ggf. die Bescheinigung über Wehr-/Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Entwicklungshilfe, Betreuung/Pflege eines Kindes/pflegebedürftigen Angehörigen, Bundesfreiwilligendienst
- ggf. Bescheinigung über abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufsausübung
- ggf. Bescheinigung über Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten,
- ggf. Nachweise über frühere Studienzeiten: Immatrikulationsbescheinigung (falls Sie aktuell eingeschrieben sind) und/oder ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisher besuchten Hochschulen mit Beginn- und Enddatum)
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters, falls Sie an einer Hochschule bereits immatrikuliert sind
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen früherer Studienzeiten, auf denen die Semesterzahlen vermerkt sind
Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus einem Nicht-EU-Land mit ausländischem Sekundarabschluss steht eine Zulassungsquote von 8 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unseres Akademischen Auslandsamts.
Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Um am Losverfahren teilzunehmen, muss der Losantrag (hier geht´s zum Downloadbereich) bis spätestens 15. März (Sommersemester) und 15. September (Wintersemester) schriftlich eingereicht werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass auf Anträge, die im Zuge eines Losverfahrens keine Beachtung finden, kein Ablehnungsbescheid erfolgt. Lediglich positiv beschiedene Bewerbungen erhalten eine entsprechende Antwort.
Bei Hinweisen oder Statusänderungen zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie jeweils eine automatische E-Mail an die bei der Registrierung getätigte E-Mail-Adresse. Wir bitten Sie, sich während des Bewerbungsverfahrens regelmäßig im Online-Bewerbungsportal über den Status Ihrer Bewerbung zu informieren.
Der Bescheid über den Ausgang des Zulassungsverfahrens wird nicht postalisch an Sie übersandt, sondern ausschließlich als PDF im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Bitte laden Sie Ihren Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt herunter, da er danach nicht mehr zur Verfügung steht. Auf das Vorliegen neuer Meldungen im Online-Bewerbungsportal weist Sie eine automatische E-Mail an die bei der Registrierung getätigte E-Mail-Adresse hin.
Die genauen Zeitpunkte der Bereitstellung der Bescheide sowie die entsprechenden Fristen zur Annahme eines Studienplatzes finden Sie hier.
Falls Sie den Studienplatz nicht annehmen können oder möchten, müssen Sie nichts weiter beachten. Eine telefonische oder schriftliche Absage ist nicht notwendig, da freibleibende Studienplätze automatisch über ein Nachrück- und/oder Losverfahren weitervergeben werden.
Wenn Sie den Studienplatz aufgrund eines Dienstes nicht annehmen können, haben Sie für die nachfolgenden zwei Bewerbungsverfahren die Möglichkeit auf eine bevorzugte Zulassung. Bei einer künftigen Bewerbung reichen Sie bitte den entsprechenden Zulassungsbescheid mit ein. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen "Bevorzugte Auswahl aufgrund eines Dienstes" im Kasten "Informationen für Studieninteressierte".
Kompetenzorientierte Passungsquoten: Erleichterter Zugang zum Auswahlverfahren in grundständigen Lehramtsstudiengängen
Die in der Satzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Bachelor Lehramt an Grundschulen aufgeführte Zulassung über kompetenzorientierte Passungsquoten findet derzeit keine Anwendung.
Die in der Satzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Bachelor Lehramt Sekundarstufe I aufgeführte Zulassung über kompetenzorientierte Passungsquoten findet derzeit keine Anwendung.
Informationen zu Studienorientierungstests
Die Teilnahme am Lehrerorientierungstest ist für die Bewerbung zwingend erforderlich:
https://www.bw-cct.de/
Für die Bewerbung ist die Teilnahme an einem der folgenden Orientierungstests zwingend erforderlich:
https://www.was-studiere-ich.de
https://www.check-u.de
Eignungsprüfungen für die Fächer Sport, Kunst und Musik
Für das Studium des Faches Sport ist in den Lehramtsstudiengängen eine Eignungsprüfung erforderlich, die einmal im Jahr stattfindet.
Haupttermin: Freitag, 06.06.2025
Nachtermin: Freitag, 27.06.2025
Ein für alle Interessierten offener Übungsnachmittag für die Sporteignungsprüfung findet am Freitag, 23.05.2025, von 14:00 - 16:00 Uhr in der Sporthalle der PH Schwäbisch Gmünd statt.
Für die Sporteingangsprüfung werden Gebühren in Höhe von 50,00 € erhoben. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist nicht möglich. Für die Teilnahme ist ein Zahlungseingang bis spätestens 23.05.2025 auf das nachstehend genannte Konto Voraussetzung.
Bankverbindung:
Baden‐Württembergische Bank (BW‐Bank)
Kontoinhaber: Landesoberkasse Baden‐Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02 BIC/SWIFT: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2300400018120 Prüflingsname
Beispieltext: 2300400018120 Max Mustermann
! WICHTIG: 2300400018120 ist immer anzugeben, sonst kann die Zahlung nicht korrekt der PH Schwäbisch Gmünd zugeordnet werden !
Bitte beachten Sie:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Eignungsprüfung und die fachpraktische Prüfung keine öffentlichen Prüfungen sind.
Detaillierte Informationen und das Anmeldeformular zur Eignungsprüfung im Fach Sport finden Sie hier. Weitere Informationen zum Sportstudium an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd stehen Ihnen auf der Webseite des Faches Sportwissenschaft zur Verfügung.
Die Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport ist hier einsehbar.
Das Studium des Faches Kunst in den Lehramtsstudiengängen an Pädagogischen Hochschulen setzt den Nachweis der künstlerischen Eignung voraus. Diese Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Die Eignungsprüfung findet an allen Pädagogischen Hochschulen in Präsenz statt. Am Prüfungstag wird eine Mappe mit 10 künstlerischen Arbeiten begutachtet. Außerdem arbeiten Sie in einer ca. dreistündigen künstlerischen Prüfung zu einer vorgegebenen Aufgabenstellung. Gegebenenfalls werden Sie zu Ihren Arbeiten befragt und erläutern Ihre Motivation, Vorbildung, künstlerischen Interessen oder Berufsvorstellungen.
Die Eignungsprüfung zur Zulassung im Fach Kunst für das Wintersemester 2025/26 findet an den Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd am Freitag, den 27.06.2025, von 10:00 bis ca. 14:00 Uhr in den Fachräumen im 3. OG des B-Baus statt. Die Eignungsprüfung findet in der Woche vom 23.-28.06.2025 an allen Pädagogischen Hochschulen Baden Württembergs statt. Sie können in dieser Woche die Eignungsprüfung jedoch nur an einer Pädagogischen Hochschule absolvieren.
Der Nachtermin bei Erkrankung findet zentral zwei Wochen später in Freiburg statt. Bitte informieren Sie sich an der dortigen Hochschule.
Der Antrag auf Teilnahme am Eignungsprüfungsverfahren im Fach Kunst ist an der PH Schwäbisch Gmünd bis spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin mit dem entsprechenden Antragsformular an das Institut der Künste der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zu stellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt. Sollten Sie im Vorfeld darüber hinaus Informationen zur Prüfung oder zur einzureichenden Mappe benötigen, können Sie sich per E-Mail an die Abteilungsleitung Kunst Prof. Dr. Klaus Ripper wenden.
Die Feststellung der Eignung für das Fach Musik wird ab dem Zulassungsverfahren für das Sommersemester 2024 in einem geänderten Verfahren erfolgen. Statt wie bisher eine Eignungsprüfung in Musiktheorie und Praxis leisten zu müssen, können interessierte Studierende ohne formale Prüfung in das Fach aufgenommen werden.
Dazu müssen Studierende mit der Bewerbung zum Studium ein Motivationsschreiben vorlegen, in dem sie kurz darlegen, warum sie ein musikpädagogisches Studium aufnehmen wollen. Das Motivationsschreiben muss im entsprechenden Schritt der Online-Bewerbung hochgeladen werden, das entsprechende Formblatt steht in unserem Downloadbereich unter "Formulare und Anträge für die Studienbewerbung" zur Verfügung.
Am Ende des ersten Semesters findet ein beratendes Einzelgespräch statt, in dem Sichtweisen der Dozierenden und der Studierenden auf die erbrachten Leistungen im ersten Semester miteinander abgeglichen werden. Sollte der Verbleib im Fach Musik nicht zielführend sein, soll ein Fachwechsel durchgeführt werden. Ein solcher Fachwechsel wird nicht auf die in der Studien- und Prüfungsordnung festgesetzte Zahl der möglichen Fachwechsel angerechnet.
Bitte beachten Sie die diesem Vorgehen zugrundeliegende Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zum Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik rechts im Kasten "Zulassungssatzung".
Studieren ohne Abitur
Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Auch wenn Sie nicht über die allgemeine oder entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügen, besteht die Möglichkeit, ein Studium nach Bestehen einer speziellen Prüfung aufzunehmen.
Unterschieden wird dabei zwischen Delta- und Eignungsprüfung. Die Deltaprüfung ist eine Prüfung für Studieninteressierte, die die Fachhochschulreife besitzen. Die Eignungsprüfung ist speziell für beruflich Qualifizierte konzipiert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mit einer beruflichen Aufstiegsfortbildung ein Studium aufzunehmen.
Lesen Sie hier mehr.
Kosten des Studiums
Informationen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren finden Sie hier.
Erweiterungs- und Kontaktstudiengänge
Die PH Schwäbisch Gmünd bietet Erweiterungs- und Kontaktstudiengänge an. Informationen zur entsprechenden Einschreibung finden Sie hier.
Zulassungssatzungen (Dateien nicht barrierefrei)
Informationen für Studieninteressierte (Dateien nicht barrierefrei)
Formulare und Anträge
Alle in Zusammenhang mit der Bewerbung genannten Formulare und Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich.