Migrierte Lehrkräfte
Lehrkräfte, welche außerhalb Deutschlands ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben und denen ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über die Bewertung des Abschlusses vorliegt, können sich für ein Nachstudium gemäß dem Bescheid des Regierungspräsidiums einschreiben. Das Nachstudium ist der fachwissenschaftliche und fachdidaktische Teil eines Anpassungslehrgangs, durch welchen die noch fehlende Qualifikation für die Tätigkeit als Lehrkraft in Baden-Württemberg erreicht wird.
Die Bewerbung erfolgt in ein höheres Semester des grundständigen Lehramtsstudiengangs und geschieht innerhalb der regulären Bewerbungszeiträume online über das Campus-Portal der PH Schwäbisch Gmünd. Die finale Einstufung in das Fachsemester wird von der Hochschule vorgenommen. Der Bewerbung ist der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen beizufügen.
Rahmenvereinbarung der Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg für ein Nachstudium von migrierten Lehrkräften (PDF, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs über den hochschulseitigen Teil der Eignungsprüfung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrberufe gemäß der Verordnung des Kultusministeriums zur Umsetzung allgemeiner Regelungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrerberufe (EU-EWR-Lehrerverordnung) vom 15. August 1996 i. d. Fassung vom 17.12.2020. (PDF, 17 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationen
Wichtige Zusatzinformationen Bewerbung von migrierten Lehrkräften (PDF, 180 KB, Datei ist nicht barrierefrei)