Semesterbeitrag und Studiengebühren

Semesterbeitrag

Für alle Studierenden fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von 152,00 Euro an. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus 70,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag, 72,00 Euro Studierendenwerksbeitrag sowie 10,00 Euro Studierendenschaftsbeitrag.
Hinweis: Die Erhöhung des Semesterbeitrags um 5,00 Euro auf 152,00 Euro ab dem Sommersemester 2023 basiert auf einem Beschluss des Verwaltungsrats des Studierendenwerks Ulm, den Studierendenwerksbeitrag für unsere Hochschule von 67,00 Euro auf 72,00 Euro zu erhöhen.

Das Land Baden-Württemberg hat zum Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium eingeführt.

Gebühren für internationale Studierende
Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt von Norwegen, Island oder Liechtenstein sind und ein grundständiges Studium (= Bachelorstudium) oder konsekutives Masterstudium aufnehmen, werden gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester an, darüber hinaus sind die üblichen Semesterbeiträge zu entrichten.

Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht.
 

Gebühren für ein Zweitstudium
Alle Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Hinzu kommen die bislang schon üblichen Semesterbeiträge.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/