Sonderanträge zur Bewerbung

Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz kann es je nach persönlichen Voraussetzungen erforderlich bzw. angeraten sein, zusätzliche Angaben zu tätigen bzw. besondere persönliche Umstände geltend zu machen. Die entsprechenden Informationen teilen uns an entsprechender Stelle in unserem Online-Bewerbungsportal mit.


Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber

Personen, welche über ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Hochschule im Bundesgebiet verfügen und sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, gelten als Zweitstudierende. Wichtige Informationen für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber finden Sie hier.


Härtefall

Für diesen Personenkreis sind in Auswahlverfahren (erstes Fachsemester) 5 % der im Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze reserviert. Bewerberinnen und Bewerber können außerdem selbst nicht zu vertretende Gründe geltend machen, die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Detaillierte Informationen finden Sie hier.


Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Hier finden Sie Informationen zur Ortsbindung. Die zugehörige Satzung finden Sie bei unseren Zulassungssatzungen.


Nachteilsausgleich (Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit)

In besonderen, gutachterlich begründeten Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit möglich. Den Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich, nähere Information sind hier verfügbar.