Zulassung und Immatrikulation

Sie haben einen Studienplatz an der PH Schwäbisch Gmünd erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Um den Studienplatz anzunehmen, müssen Sie sich fristgerecht immatrikulieren (einschreiben). Die Immatrikulation (Einschreibung) erfolgt im ersten Schritt online über unser Online-Bewerbungsportal.
Bei der Online-Immatrikulation werden Sie durch den Immatrikulationsprozess geführt und erhalten am Ende den Antrag auf Immatrikulation als PDF. Dieser muss von Ihnen ausgedruckt, händisch unterschrieben und zusammen mit den darin genannten Unterlagen postalisch an folgende Adresse versandt werden:

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Studierendensekretariat
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd

Während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats kann der Antrag auch persönlich bei uns abgegeben werden.

Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, d. h. die Zulassung erlischt, wenn der Termin versäumt wird. Beachten Sie dabei unbedingt, dass der Eingang bei der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich ist.

Kann die Einschreibefrist aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Immatrikulationsfrist mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.

Die Immatrikulation wird erst dann wirksam, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt ist.

Bitte beachten Sie vor der Immatrikulation unsere allgemeinen Informationen zur Immatrikulation (siehe Infobox).

Termine im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren für das Sommersemester 2025:

Bachelorstudiengänge:
Zwischen dem 3. und 5. Februar 2025 stellt die Hochschule die Bescheide des Hauptverfahrens für die Lehramts-Bachelorstudiengänge im Online-Bewerbungsportal bereit. Die Immatrikulation ist im Hauptverfahren bis einschließlich 21. Februar 2025 möglich. Falls ein Nachrückverfahren stattfindet, werden die Bescheide nach der Immatrikulationsfrist des Hauptverfahrens bereitgestellt.

Masterstudiengänge:
Zwischen dem 19. und 20. Dezember 2024 stellt die Hochschule die Bescheide des Hauptverfahrens für Zulassungen in die Lehramts-Masterstudiengänge zum Sommersemester 2025 im Online-Bewerbungsportal ein. Die Immatrikulation ist im Hauptverfahren bis einschließlich 21. Januar 2025 möglich. Falls ein Nachrückverfahren stattfindet, werden die Bescheide nach der Immatrikulationsfrist des Hauptverfahrens bereitgestellt.
Die Bescheide zu den nichtlehramtsbezogenen Masterstudiengängen werden zwischen dem 3. und 5. Februar 2025 im Online-Bewerbungsportal bereitgestellt. Die Immatrikulation ist im Hauptverfahren bis einschließlich 21. Februar 2025 möglich. Falls ein Nachrückverfahren stattfindet, werden die Bescheide nach der Immatrikulationsfrist des Hauptverfahrens bereitgestellt.

Ihre Studienunterlagen
Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie Studierende/Studierender an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd und können über unser Campus-Portal Ihre Studienbescheinigungen selbst erstellen. Das hierfür benötigte Passwort sowie ihr Studierendenausweis werden Ihnen per Post ca. drei bis vier Wochen nach erfolgter Immatrikulation zugesandt.

Verfahren und Regelungen zum Nachstudium bei den Lehramts-Masterstudiengängen
Für alle Bewerber/Bewerberinnen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an einer Pädagogischen Hochschule absolviert haben oder die einen Wechsel des Lehramts bzw. Profils im Master anstreben, wurde der Umfang des Nachstudiums festgelegt. Die Festlegung erfolgte anhand der Zulassungs- und Auswahlsatzung der PH Schwäbisch Gmünd für den jeweiligen Studiengang.
Im Zulassungsbescheid bzw. im Bewerberportal sind die eventuell nachzuholenden Leistungen vermerkt. Zur konkreten Festlegung des Nachstudiums ist es wichtig, dass Sie sich vor Studienbeginn mit dem entsprechenden Fach bzw. Studienbereich in Verbindung setzen. Hierbei werden die Module und Studieninhalte festgelegt, die Sie während Ihres Masterstudiums nachholen müssen.
 

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