Häufig gestellte Fragen (FAQ - Frequently Asked Questions)
Im Folgenden beantworten wir die meistgestellten Fragen in Bezug auf den Bewerbungs- und Zulassungsprozess, das Studium und dessen Kosten sowie den Studierendenalltag. Bitte klicken Sie auf die untengenannten Themengebiete, um direkt zu den entsprechenden Fragen zu gelangen. Selbstverständlich können Sie sich bei jedweder Frage auch direkt an uns wenden!
Studieninteressierte
Eine Übersicht über das Studienangebot der PH Schwäbisch Gmünd finden Sie hier.
Nein, es bestehen auch andere Zugangsmöglichkeiten. Hier finden Sie Informationen zum Thema Studieren ohne Abitur.
Die konkreten Zugangsvoraussetzungen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs beschrieben. Das jeweilige Dokument finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Rund um die Bewerbung und Zulassung
Alle Zugangsvoraussetzungen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs beschrieben. Das jeweilige Dokument finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Die Bewerbungszeiträume finden Sie auf "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Losverfahren.
Für die Aufnahme eines grundständigen Lehramtsstudiengangs ist zwingend eine erfolgreich absolvierte Sporteignungspürfung notwendig. Sollten Sie diese noch nicht nachweisen können, können Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz in einem grundständigen Lehramtsstudiengang nicht für das Fach Sport zugelassen werden. Informationen zur Sporteignungsprüfung finden Sie hier.
Alle benötigten Unterlagen und Voraussetzungen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs sowie in den einzelnen Bewerbungsschritten beschrieben. Die jeweilige Zulassungssatzung finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Das Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass in grundständigen Studiengängen nur 2 % der Studienplätze an Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber vergeben werden dürfen. Prognosen zu Chancen einer Zulassung können nicht getroffen werden. Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Zweitstudium.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann als Zweitstudierende bzw. -studierender gelten, wenn das Erststudium tatsächlich abgeschlossen ist. Erst zu diesem Zeitpunkt sind Zweitstudiengebühren fällig. Sie sind verpflichtet, uns dann Abschluss des Erststudiums unverzüglich nachzuweisen. Bei nicht unmittelbar nach Abschluss des Erststudiums eingereichten entsprechenden Nachweisen sind alle in der Zwischenzeit fällig gewordenen Zweitstudiengebühren nachzuzahlen.
Ein Studium gilt dann als abgeschlossen, wenn alle Leistungen erbracht sind und das Abschlusszeugnis vorliegt.
Ein direkter Wechsel ist nicht möglich. Sie müssen sich neu bewerben und nehmen wie andere bewerberinnen und Bewerber am Auswahlverfahren teil.
Alle Zugangsvoraussetzungen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs beschrieben. Das jeweilige Dokument finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Des Weiteren empfiehlt sich der Blick auf die Grenzwerttabellen der grundständigen Studiengänge, welche bei "Bewerbung Bachelorstudiengänge" rechts im Kasten "Informationen für Studieninteressierte" aufgeführt sind.
Für die Aufnahme eines konsekutiven Lehramtsstudiums ist eine Bewerbung erforderlich. Hinweise zum Vorgehen finden Sie hier.
Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des entsprechenden Studiengangs.
Die Anrechnungen beantragen Sie bei den jeweiligen Studienfachberaterinnen und -beratern. Eine Liste der entsprechenden Personen finden Sie hier im Kasten "Informationen für Studieninteressierte", die entsprechenden Antragsformulare stehen Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen erst nach Erhalt eines Studienplatzes berücksichtigt werden können.
Bitte nehmen Sie zur fallspezifischen Klärung Kontakt mit unserem Amt für schulpraktische Studien auf.
Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt mit dem Studierendensekretariat auf.
Nach vollständig abgeschlossener Online-Bewerbung erhält Ihre Bewerbung im Online-Bewerbungsportal den Status "elektronisch übermittelt". Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbung im Studierendensekretariat eingegangen ist. Sie müssen bezüglich Ihrer Bewerbung keine Unterlagen in Papierform bei der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd einreichen.
Sie werden von unserem Online-Bewerbungsportal automatisch per E-Mail über Statusänderungen Ihrer Bewerbung informiert, sobald eine Bearbeitung erfolgte und neue Meldungen vorliegen.
Vor Abschluss Ihrer Bewerbung in unserem Online-Bewerbungsportal haben Sie bestätigt zur Kenntnis zu nehmen, dass Bescheide ausschließlich für den entsprechend genannten Zeitraum digital im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung stehen. Ein postalischer Versand der Bescheide erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Eingangsbestätigungen tätigen, wenn Sie uns in der Brief- oder E-Mail-Korrespondenz explizit darum bitten. E-Mails können Sie auch mit automatisch angeforderter Lesebestätigung versenden.
Sie werden von unserem Online-Bewerbungsportal automatisch per E-Mail über Statusänderungen Ihrer Bewerbung informiert, sobald eine Bearbeitung erfolgte und neue Meldungen vorliegen. Senden Sie uns beispielsweise Ihren "Antrag auf Zulassung" zu und ist dieser vom Studierendensekretariat bearbeitet worden, ändert sich der Status Ihrer Bewerbung von "elektronisch übermittelt" in "in Bearbeitung" und Sie können sich sicher sein, dass das Dokument bei uns eingegangen ist.
Die im Rahmen der Bewerbung einzureichenden Unterlagen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs genannt. Das jeweilige Dokument finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge". Des weiteren werden Sie in den einzelnen Bewerbungsschritten in unserem Online-Bewerbungsportal über die notwendigen Unterlagen informiert.
Eine Bewerbung ist problemos möglich und mit keinerlei Nachteilen verbunden.
Bitte ziehen Sie Ihre Bewerbung nicht zurück, sondern teilen uns die zu korrigierenden Angaben zeitnah unter Nennung Ihrer Bewerbernummer per E-Mail an ssek(at)ph-gmuend.de mit.
Senden Sie uns das nachzureichende Dokument als PDF (max. 2,5 MB) per E-Mail an ssek(at)ph-gmuend.de.
Wichtig: Unterlagen, die wir in beglaubigter Form benötigen, müssen auf dem Postweg nachgereicht werden. Wir bitten um Beachtung, dass beglaubigte Dokumente grundsätzlich nie digital übermittelt werden können, da eine Beglaubigung per Definition ein ausgedruckt vorliegendes, mit entsprechendem Stempel und Unterschrift (im Original!) der beglaubigenden Stelle versehenes Dokument sein muss.
Die Note errechnet sich wie folgt: (7x Note der Fachhochschulreife) + (3x Note der Deltaprüfung) = Summe/10. geben Sie bitte außerdem das Datum der Deltaprüfung sowie den Landkreis Mannheim an.
Ja, in diesem Fall haben Sie für die nachfolgenden zwei Bewerbungsverfahren die Möglichkeit auf eine bevorzugte Zulassung. Bei einer künftigen Bewerbung reichen Sie bitte den entsprechenden Zulassungsbescheid mit ein. Informationen finden Sie hier.
Alle entsprechenden Fristen finden Sie in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studiengangs. Bitte planen Sie Ihre noch zu erbringenden Prüfungsleistungen bzw. Ihre Bachelorarbeit so, dass alle Nachweise unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung genannten Fristen rechtzeitig im Prüfungsamt verbucht und dem Studierendensekretariat vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie, dass bezüglich des Nachweises der für die Bewerbung erforderlichen ECTS-Anzahl keine Fristverlängerungen möglich sind. Für die im Falle einer Zulassung geltenden Fristen zum Nachweis der endgültigen Notenbescheinigung über alle erbrachten Leistungen sowie des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudiums ist ebenfalls keine Fristverlängerung möglich.
Fragen zum Studium
Bitte führen Sie die Rückmeldungen innerhalb des Rückmeldezeitraums über unser Campus-Portal durch. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.
Ohne Rückmeldung werden Sie von Amts wegen Exmatrikuliert und verlieren Ihren Studienplatz. Das Ablegen von Prüfungsleistungen ist dann nicht mehr möglich und Sie müssen sich neu bewerben, um bei entsprechender Zulassung das Studium wiederaufnehmen zu können.
Grundsätzlich kann das Studium ab dem zweiten Fachsemester auf Antrag in individueller Teilzeit absolviert werden. Für bestimmte Studiengänge ist das Studium in individueller Teilzeit bereits ab dem ersten Fachsemester möglich. Den Antrag mitsamt entsprechenden Hinweisen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Den Antrag auf Beurlaubung und die dazugehörigen Hinweise finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ein Fachwechsel ist zu beantragen und kann spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des vierten Fachsemesters durchgeführt werden. Den Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte beachten Sie unbedingt die im Antrag enthaltenen grundsätzlichen Hinweise.
Bitte beachten Sie die Informationen in Ihrem Zulassungsbescheid sowie im Campus-Portal.
Diese Information entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, welche auf der Seite des Studiengangs zur Verfügung steht. Sollte die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung keine solche Regelung beinhalten, greift § 62 Abs. 3 Nr. 2 Landeshochschulgesetz (LHG).
Das Lastschriftmandat muss jedes Semester neu von Ihnen im Campus-Portal eingegeben und erteilt werden. Der Beleg im PDF-Format ist nur für Sie selbst, diesen müssen Sie nicht für uns ausdrucken und uns nicht zusenden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.
Die Zahlung geht zunächst an die Landesoberkasse, wird dort entsprechend zugeordnet und der PH Schwäbisch Gmünd übermittelt. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen dauern.
Überprüfen Sie bitte zunächst, ob Sie den vollständigen Verwendungszweck angegeben haben und ob Sie wirklich alle Schritte des Rückmeldeverfahrens durchlaufen haben.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.
Sollten Sie feststellen, einen falschen Verwendungszweck angegeben zu haben, senden Sie bitte einen Scan oder Screenhot des Überweisungsbelegs per E-Mail unter Nennung Ihrer Matrikelnummer an ssek(at)ph-gmuend.de.
In diesem Fall müssen wir auf die Meldung der Landesoberkasse warten, da die Lastschrift „geplatzt" ist und hierfür weitere Gebühren berechnet werden müssen. Bitte geben Sie uns unter Nennung Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an ssek(at)ph-gmuend.de Bescheid und wir melden uns bei Ihnen, sobald wir wissen, welchen Betrag Sie erneut überweisen müssen.
Die PH Schwäbisch Gmünd kann hierzu keine Aussage treffen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
In diesem Fall können Sie keine Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang erbringen.
Nach der Exmatrikulation haben Sie noch 30 Tage Zugriff auf Ihren PH-Account. Sämtliche Anmeldedaten verlieren danach Ihre Gültigkeit. Bitte sichern Sie etwaige wichtige Informationen und Dokumente rechtzeitig vor Ablauf der Zugriffsrechte.
Termine und Fristen
Informationen zu Vorlesungszeiten, Prüfungs- und Rückmeldezeiträumen und vieles mehr finden Sie hier.
Die Bewerbungszeiträume finden Sie auf "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".
Bitte lesen Sie sich die Zulassungssatzung für Ihren Studiengang (Bachelor bzw. Master) sorgältig durch. Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung haben Sie bestägtigt, die entsprechende Satzung zur Kenntnis genommen zu haben. Beachten Sie bitte zudem unbedingt die Hinweise in Ihrem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie die in vorgenannten Dokumenten kommunizierten Fristen aus eigenem Verschulden nicht einhalten, kann dies zum Verlust Ihres Studienplatzes führen.
Kosten und Finanzierung eines Studiums
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Semesterbeitrag und zu Studiengebühren.
Diese Frage lässt sich ohne nähere Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Bildungsbiographie nicht konkret beantworten. Bitte beachten Sie zunächst unsere Hinweise zum Semesterbeitrag und zu Studiengebühren und kommen bei Rückfragen gerne auf das Studierendensekretariat zu.
Hintergrund für die Änderung des Semesterbeitrags ist die Reduzierung des Studierendenwerksbeitrags von 72,00 Euro auf 50,00 Euro und die Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrag von 10,00 Euro auf 15,00 Euro. Der Verwaltungskostenbeitrag bleibt unverändert bei 70,00 Euro.
Rund um den Studierendenalltag
Informationen zur Wohnungssuche haben wir hier zusammengestellt.
Im Eingangsbereich der Gebäude A und B steht jeweils ein Wasserspender zur Verfügung, im Eingangsbereich des Gebäude A zusätzlich ein Automat für Heißgetränke sowie Automaten mit Snacks, Süßigkeiten und Getränken.
Die Mensaria des Studierendenwerk Ulm befindet sich direkt auf dem Campus und bietet verschiedene Mahlzeiten an.
Nach Erwerb einer Parkplakette können Sie die der PH begrenzt zur Verfügung stehenden Parkplätze nutzen. Informationen zu Parkmöglichkeiten und zum Erwerb der Parkplakette finden Sie hier.